Bald ist es wieder so weit: Am 1. Januar werden thesaurierende ETFs wieder besteuert. Die Vorabpauschale (so heißt diese Steuer) ist ein Begriff, der Anlegern von ETFs (Exchange Traded Funds) in Deutschland zunehmend begegnet. Seit der Reform des Investmentsteuergesetzes im Jahr 2018 ist die Vorabpauschale ein wesentlicher Bestandteil der Besteuerung von thesaurierenden ETFs. Doch was bedeutet die Vorabpauschale genau, wie wird sie berechnet, und welche Auswirkungen hat sie auf Ihre Rendite? In diesem Artikel beleuchten wir alle wichtigen Aspekte rund um die Vorabpauschale und geben praktische Tipps, wie Sie als Anleger damit umgehen können.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale ist eine Art „Steuervorauszahlung“ auf die zu erwartenden Erträge aus thesaurierenden Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern automatisch wieder anlegen. Sie wurde eingeführt, um eine Gleichstellung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds herzustellen und steuerliche Gestaltungsspielräume zu minimieren.

Früher konnten Anleger von thesaurierenden Fonds die Besteuerung der Gewinne aufschieben, bis sie ihre Anteile verkauften. Mit der Vorabpauschale wird jedoch jedes Jahr ein fiktiver Ertrag ermittelt, der auch ohne Ausschüttung besteuert wird. Dies betrifft alle in Deutschland steuerpflichtigen Anleger.

Wie wird die Vorabpauschale berechnet?

Die Berechnung der Vorabpauschale basiert auf drei wesentlichen Faktoren:

  1. Basisertrag: Der Basisertrag wird als fiktiver Ertrag eines Fonds ermittelt. Er ergibt sich aus dem sogenannten Basiszins, der jährlich von der Deutschen Bundesbank bekannt gegeben wird, und dem letzten Nettoinventarwert (NAV) des Fondsanteils.
  2. Tatsächlich erzielte Erträge: Sollte der Fonds im Jahr tatsächlich Gewinne realisiert haben, die unter dem Basisertrag liegen, wird die Vorabpauschale auf diese tatsächlichen Erträge begrenzt.
  3. Freistellungsauftrag und Steuerfreibetrag: Die berechnete Vorabpauschale wird nur besteuert, wenn sie den Sparerpauschbetrag (€1000 für Einzelpersonen und €2000 für Ehepaare) übersteigt. Ein erteilter Freistellungsauftrag kann also dazu beitragen, die Steuerlast zu reduzieren.

Ein konkretes Beispiel zur Verdeutlichung:

  • Nettoinventarwert des Fondsanteils am 1. Januar: €10.000
  • Basiszins: 2 %
  • Tatsächlich erzielte Erträge des Fonds: €150

Der Basisertrag würde €200 betragen (€10.000 x 2 %). Da die tatsächlich erzielten Erträge (€150) jedoch niedriger sind, wird die Vorabpauschale auf diesen Betrag begrenzt.

Wann und wie wird die Vorabpauschale erhoben?

Die Vorabpauschale wird immer zum Jahresanfang des Folgejahres fällig, genauer gesagt zum 1. Januar. In der Regel übernimmt die depotführende Bank die Berechnung und Abführung der Steuern an das Finanzamt. Dabei wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritatszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) einbehalten.

Wichtig: Wenn Sie in Ihrem Depot keine ausreichende Liquidität haben, um die Steuer zu begleichen, könnte die Bank Fondsanteile verkaufen, um die Steuer zu finanzieren. Dies ist ein Aspekt, den Anleger bei der Liquiditätsplanung berücksichtigen sollten.

Auswirkungen auf die Rendite

Die Vorabpauschale stellt keine zusätzliche Steuer dar, sondern lediglich eine Vorauszahlung auf die späteren Gewinne beim Verkauf des Fonds. Dennoch hat sie kurzfristige Auswirkungen auf die Rendite, da Sie die Steuer vorab zahlen müssen und dieser Betrag nicht mehr für die Wiederanlage zur Verfügung steht.

Ein weiterer Effekt ist, dass die Berechnung der Vorabpauschale auf einem fiktiven Basisertrag basiert, der nicht unbedingt die tatsächliche Performance des Fonds widerspiegelt. In Jahren mit geringer oder negativer Rendite kann dies für Anleger als zusätzliche Belastung empfunden werden.

Vorteile der Vorabpauschale

Trotz der potenziellen Nachteile gibt es auch Vorteile:

  1. Steuerliche Vereinfachung: Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass alle Fonds gleich besteuert werden, unabhängig davon, ob sie ihre Erträge ausschütten oder thesaurieren. Das schafft mehr Transparenz und Gleichheit.
  2. Planbarkeit: Anleger wissen, dass sie jedes Jahr mit einer steuerlichen Belastung rechnen müssen, was die Planung erleichtert.
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Strategien für Anleger

Um die Auswirkungen der Vorabpauschale zu minimieren, können Anleger folgende Strategien nutzen:

  1. Freistellungsauftrag nutzen: Stellen Sie sicher, dass Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag eingereicht haben, um den Sparerpauschbetrag auszuschöpfen.
  2. Thesaurierende und ausschüttende ETFs kombinieren: Durch eine geschickte Kombination können Sie die Liquiditätsanforderungen besser steuern.
  3. Regelmäßige Prüfung des Depots: Achten Sie darauf, dass ausreichend Liquidität im Depot vorhanden ist, um ungewollte Anteilsveräußerungen zu vermeiden.
  4. Langfristige Perspektive einnehmen: Auch wenn die Vorabpauschale kurzfristig Rendite kostet, bleibt sie eine Vorauszahlung. Im langfristigen Kontext relativiert sich ihr Einfluss.

Die Vorabpauschale ist ein zentraler Bestandteil der Besteuerung von thesaurierenden ETFs in Deutschland. Sie sorgt für mehr steuerliche Gleichheit, bringt aber auch neue Herausforderungen für Anleger mit sich. Wer sich jedoch rechtzeitig informiert und geeignete Strategien umsetzt, kann die Auswirkungen minimieren und von den Vorteilen thesaurierender ETFs profitieren.

Für Anleger ist es entscheidend, die Berechnungslogik der Vorabpauschale zu verstehen und steuerliche Freibeträge optimal zu nutzen. Mit der richtigen Planung bleibt die Vorabpauschale ein handhabbares Element in der ETF-Strategie – und die langfristigen Vorteile von ETFs können weiterhin überzeugen.


Bild von Alexa auf Pixabay

Kategorien: ETF

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