Die Abschaffung der Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften ab dem 1. Januar 2025 markiert einen bedeutenden Wendepunkt für Anleger und Trader in Deutschland. Diese Änderung, die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024 beschlossen wurde, beendet die seit 2021 geltende Beschränkung, die Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einem Betrag von 20.000 Euro pro Jahr zur Verrechnung zuließ. Die Neuregelung ermöglicht es nun, Verluste aus Termingeschäften uneingeschränkt mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen zu verrechnen.

Hintergrund der bisherigen Verlustverrechnungsbegrenzung

Seit dem 1. Januar 2021 durften Verluste aus Termingeschäften, wie Optionen, Futures oder CFDs, nur bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr mit entsprechenden Gewinnen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste konnten in die folgenden Jahre vorgetragen werden, jedoch ebenfalls nur bis zu dieser jährlichen Grenze. Diese Regelung führte dazu, dass Anleger trotz insgesamt negativer Ergebnisse Steuern auf Gewinne zahlen mussten, was in der Praxis zu erheblichen steuerlichen Nachteilen führte.

Kritik und juristische Bedenken

Die Verlustverrechnungsbeschränkung stieß von Beginn an auf Kritik. Experten und Anleger argumentierten, dass die Regelung zu einer ungleichen steuerlichen Behandlung führe und in bestimmten Fällen sogar verfassungsrechtlich bedenklich sei. Im Juni 2024 äußerte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Beschluss ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Beschränkung. Das Gericht stellte fest, dass die Regelung zu einer Besteuerung von nicht erzielten Gewinnen führen könne und somit gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verstoße.

Politische Reaktionen und Gesetzesänderung

Angesichts der juristischen Bedenken und des Drucks aus der Finanzbranche beschloss die Bundesregierung, die Verlustverrechnungsbegrenzung aufzuheben. Im Oktober 2024 einigten sich die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition auf diese Änderung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2024. Mit der Streichung des gesonderten Verlustverrechnungskreises für Termingeschäfte und der betragsmäßigen Beschränkung soll dem Vereinfachungsaspekt der Abgeltungsteuer wieder mehr Bedeutung zukommen.

Auswirkungen auf Anleger und Trader

Die Aufhebung der Verlustverrechnungsbegrenzung bringt für Anleger und Trader mehrere Vorteile:

Uneingeschränkte Verlustverrechnung: Verluste aus Termingeschäften können nun vollständig mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnet werden, ohne dass eine betragsmäßige Beschränkung greift.

Steuerliche Entlastung: Anleger müssen nicht mehr befürchten, trotz insgesamt negativer Ergebnisse Steuern auf einzelne Gewinne zahlen zu müssen.

Vereinfachte Steuererklärung: Durch die Abschaffung des gesonderten Verlustverrechnungskreises wird die Erstellung der Steuererklärung weniger komplex.

Beispiel zur Veranschaulichung

Ein Anleger erzielt im Jahr 2025 Gewinne aus Termingeschäften in Höhe von 50.000 Euro und Verluste aus anderen Termingeschäften von 30.000 Euro. Nach der neuen Regelung kann er die gesamten Verluste mit den Gewinnen verrechnen, sodass nur 20.000 Euro als steuerpflichtiger Gewinn verbleiben. Unter der alten Regelung hätte er möglicherweise Steuern auf einen höheren Betrag zahlen müssen, da die Verlustverrechnung auf 20.000 Euro begrenzt war.

Rückwirkende Anwendung und offene Fälle

Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle offenen Fälle. Das bedeutet, dass auch für vergangene Steuerjahre, in denen die Verlustverrechnungsbegrenzung angewendet wurde und die Bescheide noch nicht bestandskräftig sind, die neue Regelung zur Anwendung kommen kann. Anleger sollten daher prüfen, ob eine Anpassung ihrer Steuerbescheide möglich ist.

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Wird CFD Handel jetzt wieder attraktiver?

Die Abschaffung der Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften ab dem 1. Januar 2025 stellt eine bedeutende Verbesserung für Anleger und Trader dar. Sie sorgt für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem und beseitigt eine Regelung, die in der Praxis zu erheblichen Nachteilen geführt hat. Durch die uneingeschränkte Verlustverrechnung wird die steuerliche Behandlung von Kapitalanlagen vereinfacht und an die tatsächliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anleger angepasst.

Somit wird auch der CFD Handel insgesamt wieder interessant für in Deutschland aktive Trader. Anbieter, wie der in Düsseldorf ansässige CFD Broker Pepperstone, verrechnen automatisch die anfallende Steuer bei Gewinnen. In Zukunft werden auch Verluste verrechnet und als Anleger muss man sich ab dem 01.01.2025 nicht mehr um die steuerliche Behandlung kümmern.


Bild von Sergei Tokmakov, Esq. https://Terms.Law auf Pixabay

Kategorien: Finanzen

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